Rechtsprechung
RG, 07.12.1900 - 3975/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unterschied zwischen dem Art. 29 des früheren Handelsgesetzbuches und dem § 39 des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 in Bezug auf die Erfüllung der Pflicht des Kaufmannes zur jährlichen Bilanzziehung. 2. Welche dieser Vorschriften ist mit Rücksicht auf § 210 Nr. 3 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 37
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
Soweit gegen die genannte Entscheidung des BGH eingewandt worden ist, sie sei mit den Urteilen des Reichsgerichts vom 8. März 1900 Rep 571/00 (RGSt 33, 187) sowie vom 7. Dezember 1900 Rep 3975/00 (RGSt 34, 37) nicht vereinbar (so Tiedemann in NJW 1987, 1257), wird übersehen, dass diese Urteile geändertes Recht betrafen, für das keine Fortgeltung angeordnet war und gegen das Angriffe nach dem Datum der Rechtsänderung nicht mehr möglich waren. - BGH, 19.04.1956 - 4 StR 409/55
Rechtsmittel
Für die Bilanz des Jahres 1952 ergibt sich allerdings folgende Besonderheit: Der § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO erfordert, entsprechend § 39 Abs. 2 Satz 2 HGB (RGSt 34, 37 f), die Nichtziehung der Bilanz in der vorgeschriebenen , d.h. innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit . - OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 5s OWi 109/05 Der vorliegende Fall ist insbesondere vergleichbar mit den bereits vom Reichsgericht (RGSt 33, 184/186; 33, 187 ff; 34, 37 ff) entschiedenen Fällen zur Frage der Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB jetzige Fassung): Mit Einführung des Handelsgesetzbuches zum 01.01.1900 wurde der Begriff des Vollkaufmanns i.S.v. § 4 HGB geändert, der Begriff des Minderkaufmanns erweitert.